LIPISCOR Fischöl Kapseln

120 St 

229,58 € / 1 kg
27,55 € 3
28,00 € *

LIPISCOR Fischöl Kapseln 120 St 

17180940

Omega 3
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120 St 

229,58 € / 1 kg
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Netto-Menge: 120 g

Hinweis

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

Produkteigenschaften

ohne_zucker
glutenfrei
laktosefrei
alkoholfrei
naturmittel

LIPISCOR® Kapseln

Das Nahrungsergänzungsmittel LIPISCOR® enthält ein natürliches Fischöl von Hochseefischen und ist reich an Omega-3-Fettsäuren.

EPA und DHA tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Blutdrucks (1)* und Triglyceridspiegels im Blut (2)* sowie einer normalen Herzfunktion (3) bei.
DHA trägt zur Erhaltung einer normalen Gehirnfunktion (4) sowie normaler Sehkraft (4) bei.

Die positive Wirkung stellt sich laut EFSA bei einer täglichen Aufnahme von (1) 3 g EPA und DHA; (2) 2 g EPA und DHA; (3) 250 mg EPA und DHA; (4) 250 mg DHA ein.

*Die Gesamtaufnahme aus Lebensmitteln und diesem Nahrungsergänzungsmittel darf die tägliche Aufnahme von 5 g an EPA und DHA nicht überschreiten.

Verzehrempfehlung:
3 mal täglich 2 Kapseln mit einer Mahlzeit verzehren.
 

   Nährwert pro 6 Kapseln
   Energie 252 kJ / 60 kcal   
   Fett 6 g
   - davon gesättigte Fettsäuren 600 mg
   - davon einfach gesättigte Fettsäuren 600 mg
   - davon mehrfach gesättigte Fettsäuren      3960 mg
   Kohlenhydrate 666 mg
   - davon Zucker 0 g
   Eiweiß 1128 mg
   Salz 9,8 mg
   Fischöl 6 g
   - davon EPA 1,8 g
   - davon DHA 1,2 g
   - davon Omega-3-Fettsäuren 3,6 g


Hinweis:
Dieses Nahrungsergänzungsmittel ist kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren. Die angegebene Tagesdosis nicht überschreiten.

Allergene:
Enthält Fisch.

Hersteller:
SANUM-Kehlbeck GmbH & Co. KG, 27318 Hoya.

Details
PZN17180940
AnbieterSANUM-KEHLBECK GmbH & Co. KG
Packungsgröße120 St 
DarreichungsformKapseln
Produktname
Rezeptpflichtignein
Apothekenpflichtignein
Anwendungshinweise
  • Das Präparat soll unzerkaut mit etwas Flüssigkeit unmittelbar vor den Mahlzeiten eingenommen werden.
  • Die Dosierung beträgt 10-20 Kapseln pro Tag.
  • Dabei sollen zweimal täglich 5-10 Kapseln eingenommen werden.
Gegenanzeigen
  • akute und subakute Bauchspeicheldrüsenentzündung,
  • akuter Bauchspeicheldrüsenzelluntergang (akute Pankreasnekrose),
  • akute bis chonische Leberintoxikationen,
  • Leberschrumpfung (Leberzirrhose) jeder Herkunft,
  • akute bis chronische Gallenblasenentzündung,
  • Gallenblasenvereiterung (Gallenblasenempyem),
  • Störungen der Fettverdauung bzw. Fettemulgierung im Dünndarm durch Erkrankung der Gallenblase und/oder der Bauchspeicheldrüse,
  • Gerinnungsstörungen,
  • bei Hypercholesterinämie ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich,
  • allergische Reaktionen gegenüber einem Bestandteil des Arzneimittels.
  • Wegen einer möglichen Verzögerung der Wehentätigkeit sollte das Präparat in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft nicht mehr eingenommen werden.
  • Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, wird die Behandlung von Kindern nicht empfohlen.
Nebenwirkungen
  • Bei höherer Dosierung kann gelegentlich Brechreiz und Aufstoßen auftreten. Das Präparat kann die Blutungszeit verlängern sowie Trombozyten-Aggregation hemmen.
  • Das Auftreten von blauen Flecken (Hautblutungen, Schleimhautblutungen, sogenannte Hämatome) ist sofort dem behandelnden Arzt anzuzeigen. Vor einer Operation ist die Blutungszeit mit zu erfassen.
  • Bei acetylsalicylsäure-sensitivem Bronchialasthma kann es zu einer Verschlechterung der Lungenfunktion kommen.
  • Möglich ist eine mäßige Erhöhung der Transaminasen.
Wechselwirkungen
  • Da das Arzneimittel die Blutungszeit verlängern und die Blutgerinnselbildung vermindern kann, sollte bei Gerinnungsstörungen und bei gleichzeitiger Einnahme von Gerinnungshemmern die Einnahme des Arzneimittels ärztlich überwacht werden, auch im Hinblick auf eine eventuell notwendige Reduzierung der blutgerinnungshemmenden Mittel.
Schwangerschaftshinweise
Wechselwirkungen
  • Wegen einer möglichen Verzögerung der Wehentätigkeit sollte das Präparat in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft nicht mehr eingenommen werden.
Sonstiges
Wechselwirkungen
- In vielen Fällen sind Fettstoffwechselstörungen durch Änderung der Ernährung, vermehrte körperliche Bewegung, Gewichtsabnahme und ausreichende Behandlung einer möglichen anderen Stoffwechselerkrankung (z.B. Diabetes, Gicht) günstig zu beeinflussen.
- Diese Maßnahmen sollten der Einnahme von Arzneimitteln für mehrere Wochen lang vorausgehen und während der Einnahme des Arzneimittels beibehalten werden.
- Eine medikamentöse Behandlung ist grundsätzlich nur als Zusatzmaßnahme und nur dann angezeigt, wenn die Stoffwechselstörung durch die genannten Maßnahmen allein nicht zu beheben ist.

Therapieüberwachung/Kontrollmaßnahmen:
- Wie bei jeder Langzeitbehandlung ist eine laufende Überwachung notwendig. Die Blut-Fett-Spiegel sind wiederholt und regelmäßig zu kontrollieren.
- Eine regelmäßige Überwachung der Leberfunktion (Transaminasen) ist bei Patienten mit Lebererkrankungen erforderlich.
- Vor Operationen ist die Blutungszeit mit zu erfassen.
Hinweise
  • Eine regelmäßige Überwachung der Leberfunktion (Transaminasen) ist bei Patienten mit Lebererkrankungen erforderlich.
  • Bei Hypercholesterinämie ist eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erforderlich.
  • Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, wird die Behandlung von Kindern nicht empfohlen.

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Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Bei Tierarzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Tierarzt oder Apotheker.

* Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

2 Apothekenverkaufspreis (AVP). Der AVP ist keine unverbindliche Preisempfehlung der Hersteller. Der AVP ist ein von den Apotheken selbst in Ansatz gebrachter Preis für rezeptfreie Arzneimittel, der in der Höhe dem für Apotheken verbindlichen Arzneimittel Abgabepreis entspricht, zu dem eine Apotheke in bestimmten Fällen (z.B. bei Kindern unter 12 Jahren) das Produkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnet.
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